Rentner nannte Robert Habeck „Schwachkopf“: Nun wurde er wegen anderer Fälle verurteilt

Ein bayrischer Rentner wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe verurteilt, wie das Gericht der Berliner Zeitung bestätigte. Der Mann war bekannt geworden, nachdem er von einer Hausdurchsuchung betroffen war. Der Grund: Er hatte ein Meme über den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) geteilt, in dem dieser als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde.
Die Gerichtsverhandlung am Mittwoch bezog sich jedoch auf einen Vorwurf der Volksverhetzung und fünf Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Der Rentner soll Bilder mit NS-Bezug verbreitet haben, von denen laut Gericht nicht auf den ersten Blick ersichtlich sei, dass sie eine kritische Haltung zu ihren Inhalten einnähmen.
Insgesamt wurde der Mann in vier Fällen verurteilt. Die Anklage hatte 70 Tagessätze à 15 Euro gefordert, also insgesamt eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro. Der Rentner wurde schlussendlich zu einer Geldstrafe von 825 Euro in 55 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Das Gericht bestätigte der Berliner Zeitung das Urteil, das in erster Instanz getroffen wurde und noch nicht rechtskräftig ist.
Vorwurf der Volksverhetzung wurde fallen gelassenDie Staatsanwaltschaft hatte dem Rentner vorgeworfen, auf der Plattform mehrere Bilder mit NS-Bezug und Kommentaren zu aktuellen politischen Themen verbreitet zu haben. Darunter etwa ein Bild, das Adolf Hitler bei einem Handschlag mit einem Geistlichen zeigt und mehrere Männer, die dazu einen sogenannten Hitlergruß machen. Ein weiterer Post soll die Montage einer fiktiven Titelseite des Magazins Spiegel zeigen, auf dem die Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayrischen Landtag, Katharina Schulze, zu sehen war. Das Bild war so bearbeitet, dass Schulze einen Hitlergruß zeigt. Daneben sollen die Worte „das grüne Reich“ und „die Machtergreifung“ abgebildet gewesen sein.
Um Darstellungen, die etwa Adolf Hitler oder ein Hakenkreuz zeigen, straffrei verwenden zu können, müsste aus Sicht des Gerichts auf Anhieb ein kritischer Gebrauch erkennbar sein. Davon sei der Angeklagte in den ihm vorgeworfenen Fällen ganz weit entfernt, sagte der Richter. Die Verteidigung forderte zu Beginn des Verfahrens einen Freispruch. So zog der Verteidiger des Mannes in Zweifel, dass der Angeklagte die Inhalte wirklich gepostet hatte. Zudem sprach er in seinem Plädoyer von „kritisch verwendeten historischen Bildern“. Der Mann selbst machte vor Gericht keine Angaben.
Vorwürfe in Bezug auf zwei weitere Posts wurden im Zuge der Verhandlung eingestellt. Darunter auch der Vorwurf der Volksverhetzung. Der Richter folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft, da die Posts aus Sicht der Verfahrensbeteiligten als Comic oder Satire einzustufen und damit von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt seien.
Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte der Verteidiger des Mannes einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Er begründete dies mit Vorgaben des Gerichts und des Vorsitzenden Richters in Bezug auf die Presse. Der Antrag wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Verfahren begann wegen „Schwachkopf“-Meme über Robert HabeckDer Mann hatte zuvor gegen einen wegen der X-Posts erlassenen Strafbefehl mit 90 Tagessätzen und dem Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zum Prozess.
Ursprünglich war das Verfahren gegen den Mann im August 2024 wegen des X-Posts über Habeck in Gang gekommen. Der Post wurde über ein Online-Meldeportal des Bundeskriminalamts angezeigt. Wenige Tage später veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung bei dem Mann. Dabei stellte die Polizei ein Tablet sicher und stieß auf weitere möglicherweise strafbare Inhalte und Äußerungen des Mannes.
Die Ermittlungen wegen des „Schwachkopf“-Posts wurden laut Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt. Der Vorwurf der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens falle aufgrund der anderen Vorwürfen gegen den Mann und die dafür zu erwartende Strafe „nicht beträchtlich ins Gewicht“, hieß es.
Berliner-zeitung